Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von e-MasterClub.
Was ist enthalten?
Leistungsumfang, Pakete, Module und Preise im Überblick.
Wie wird abgerechnet?
Zahlungsweise, Fälligkeit und Regelungen bei Zahlungsverzug.
Wie kündige ich?
Laufzeit, Kündigungsfristen und Anbieterwechsel nach dem Data Act.
Stand: 17. August 2026
1. Anbieter und Kontakt
Anbieter des Software-as-a-Service-Angebots e-MasterClub ist
Dennis Riekert
Spitzäckerweg 4
72766 Reutlingen
Deutschland
nachfolgend „Anbieter“.
Vertragliche Erklärungen und Mitteilungen können an vertrag@e-masterclub.de gerichtet werden. Weitere gesetzlich erforderliche Anbieterinformationen enthält das Impressum.
2. Geltungsbereich und Begriffe
Diese AGB gelten für Verträge über die entgeltliche Nutzung von e-MasterClub zwischen dem Anbieter und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähigen Personenvereinigungen sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Vereine und Sportvereine, Sportanlagen, Freizeit- und Sporteinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie selbstständig oder gewerblich tätige Trainer und vergleichbare Organisationen.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
- „Kunde“ ist der Vertragspartner des Anbieters.
- „Software“ ist das über das Internet bereitgestellte e-MasterClub-System.
- „Endnutzer“ sind die vom Kunden zur Nutzung berechtigten Personen, insbesondere Mitglieder, Mitarbeitende, Trainer, Funktionsträger und Gäste.
- „Paket“ bezeichnet den vereinbarten Grundtarif.
- „Add-on“ oder „Modul“ bezeichnet eine zusätzlich oder optional aktivierbare Funktionseinheit.
- „Leistungsbeschreibung“ bezeichnet die bei Vertragsschluss einbezogene Beschreibung des vereinbarten Funktionsumfangs.
- „Vertragsmonat“ ist der wiederkehrende Monatszeitraum, der mit dem Tag der Bereitstellung beginnt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
3. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Darstellungen von Leistungen und Preisen auf den Webseiten des Anbieters stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande durch
- ein Angebot oder eine Bestellung des Kunden und die anschließende Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder
- die beiderseitige Annahme eines individuellen Angebots.
Vor Vertragsschluss erhält der Kunde die für den Vertrag maßgeblichen AGB sowie die Preis- und Leistungsbeschreibung in einer Form, die gespeichert und wiedergegeben werden kann.
Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang ist die bei Vertragsschluss einbezogene Leistungsbeschreibung. Spätere Änderungen öffentlich dargestellter Funktionen oder Preise verändern bestehende Verträge nicht automatisch.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuell vereinbarte Leistungsbeschreibung und ausdrücklich vereinbarte Sonderbedingungen,
- individuelles Angebot oder Auftragsbestätigung,
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit datenschutzrechtliche Regelungen betroffen sind,
- diese AGB,
- die bei Vertragsschluss einbezogene Preis- und Leistungsübersicht.
4. Leistungspakete, Preise und Umsatzsteuer
Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten derzeit folgende monatlichen Grundpreise:
- Starter – 29 € pro Monat
- Advanced – 59 € pro Monat
- Pro Plus – 99 € pro Monat
Der konkrete Funktionsumfang, Nutzungsgrenzen, enthaltene Module und Leistungsunterschiede ergeben sich aus der bei Vertragsschluss einbezogenen Preis- und Leistungsbeschreibung.
Soweit dort vorgesehen, können insbesondere folgende Add-ons zusätzlich gebucht werden:
- Statistik- und Export-Add-on – 9 € pro Monat
- Zusätzliche Mitglieder – 5 € je weitere 100 Mitglieder und Monat
- Premium-Support – 19 € pro Monat
- Benachrichtigungs-Upgrade – 7 € pro Monat
Weitere Fachmodule, beispielsweise für Turnierorganisation, Arbeitsstunden oder Vereinsverkauf und Vereinskasse, können zusätzlich oder zeitlich begrenzt vereinbart werden, sofern sie im jeweiligen Angebot als buchbar ausgewiesen sind.
Für Aktions- oder Einführungspreise gelten ausschließlich die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Aktionspreise, Bedingungen und Aktionszeiträume. Nach Ablauf des vereinbarten Aktionszeitraums gilt der dort eindeutig angegebene reguläre Preis.
Für die Standardbereitstellung wird keine Einrichtungsgebühr erhoben, sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich eine gesonderte Einrichtungs-, Migrations-, Schulungs- oder Beratungsleistung vereinbart wird.
Umsatzsteuer
Die angegebenen Preise sind die für den Kunden vereinbarten Gesamtpreise, sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich ein Nettopreis ausgewiesen wird.
Solange die Umsätze des Anbieters nach § 19 Abs. 1 UStG als Kleinunternehmer steuerfrei sind, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder gesondert ausgewiesen. Rechnungen enthalten in diesem Fall den gesetzlich erforderlichen Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
Ändert sich die umsatzsteuerliche Behandlung des Anbieters während eines bestehenden Vertrags, erhöht sich ein als Gesamtpreis vereinbartes Entgelt allein hierdurch nicht automatisch. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach Ziffer 20.
Für künftig geschlossene Verträge werden die jeweils anwendbaren Gesamtpreise und eine gegebenenfalls enthaltene gesetzliche Umsatzsteuer vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen.
Die aktuelle öffentliche Übersicht ist unter Preise und Funktionen abrufbar.
5. Leistungsumfang und Module
e-MasterClub ist eine modular aufgebaute Software zur digitalen Unterstützung von Vereins- und Sportprozessen.
Abhängig vom gebuchten Paket und den zusätzlich vereinbarten Modulen können insbesondere Funktionen aus folgenden Bereichen bereitgestellt werden:
- Vereins-, Benutzer- und Mitgliederverwaltung,
- Rollen- und Berechtigungsverwaltung,
- digitaler Mitgliedsantrag und Mitgliedschaftsprozesse,
- Platzbuchung einschließlich Buchungs-, Gast- und Preisregeln,
- Trainings- und Trainerverwaltung,
- Forderungsspiele und Ranglisten,
- Turnierorganisation und Turnierbetrieb,
- Vereinskommunikation und Veranstaltungen,
- Arbeitsstunden und Arbeitseinsätze,
- Beiträge, Forderungen, Rechnungen und SEPA-Exporte,
- Vereinsverkauf, Vereinskasse und Lagerverwaltung,
- Leihartikel,
- rechtliche Dokumente, Einwilligungen und Datenschutzprozesse,
- Auswertungen, Exporte und administrative Funktionen.
Nicht jede technisch vorhandene Funktion ist automatisch Bestandteil jedes Vertrags. Entscheidend ist ausschließlich der vereinbarte Leistungsumfang.
Die Aktivierung oder Deaktivierung einzelner Module kann von technischen oder fachlichen Abhängigkeiten zu anderen Modulen abhängen.
Soweit technisch vorgesehen, bleiben vorhandene Fachdaten bei einer bloßen Deaktivierung eines Moduls erhalten. Gesetzliche, datenschutzrechtliche und vertraglich vereinbarte Lösch- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Noch nicht produktiv vereinbarte Funktionen
Funktionen, die lediglich technisch vorbereitet oder über eine Provider-Schnittstelle vorgesehen sind, gelten erst dann als geschuldete Leistung, wenn ihre produktive Nutzung ausdrücklich vereinbart wurde.
Dies betrifft insbesondere externe Kartenzahlungs- oder Fiskalisierungsfunktionen, solange kein produktiver Anbieter und keine entsprechende Leistung im Vertrag ausgewiesen sind.
SEPA-Funktionen
Soweit e-MasterClub SEPA-Dateien oder andere Zahlungsdaten erzeugt, handelt es sich grundsätzlich um die technische Vorbereitung oder den Export von Zahlungsinformationen. Die tatsächliche Ausführung des Zahlungsvorgangs durch ein Kreditinstitut oder einen Zahlungsdienstleister ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Elektronische Unterschriften
Soweit die Software Funktionen zur elektronischen Erfassung einer Unterschrift oder eines Signaturnachweises bereitstellt, ist damit nicht automatisch eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung verbunden. Eine solche wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und technisch entsprechend umgesetzt wurde.
Wetter- und Warninformationen
Wetterdaten, Warnungen, Vorhersagen und daraus abgeleitete Spielbarkeitshinweise können auf Daten externer Anbieter beruhen. Sie dienen der Unterstützung bei der Planung und ersetzen keine eigene Sicherheits- oder Platzbeurteilung des Kunden. Entscheidungen über Platzsperrungen oder die Durchführung von Veranstaltungen verbleiben beim Kunden.
6. Bereitstellung, Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
Der Anbieter stellt die Software während der Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet bereit.
Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit, Wiederherstellungszeit oder sonstige Service-Level-Zusage ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in einer Service-Level-Vereinbarung vereinbart wurde.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
Der Anbieter darf Wartungen, Sicherheitsaktualisierungen sowie technisch, gesetzlich oder regulatorisch erforderliche Änderungen durchführen.
Planbare Wartungsarbeiten mit erheblichen Nutzungseinschränkungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und vorzugsweise außerhalb typischer Hauptnutzungszeiten durchgeführt.
Funktionen dürfen weiterentwickelt oder durch funktional vergleichbare Lösungen ersetzt werden, soweit
- der vereinbarte Vertragszweck erhalten bleibt,
- wesentliche vereinbarte Leistungsmerkmale nicht unangemessen eingeschränkt werden und
- die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer wesentlichen Leistungsverschlechterung bleiben unberührt.
7. Support und Störungsmeldungen
Support wird grundsätzlich montags bis freitags erbracht, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.
Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart ist, enthalten Starter und Advanced Standard-Support ohne garantierte Reaktionszeit.
Anfragen aus Pro Plus können gegenüber Standard-Support priorisiert behandelt werden.
Ist Premium-Support gebucht, erfolgt eine erste qualifizierte Reaktion innerhalb von 24 Stunden, wobei Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters bei der Fristberechnung nicht mitgezählt werden.
Eine Reaktionszeit bezeichnet den Zeitpunkt einer qualifizierten Rückmeldung und nicht zwingend die vollständige Behebung einer Störung.
Verbindliche Behebungs-, Wiederherstellungs- oder Eskalationszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
- Zugangsdaten und Administrationskonten angemessen gegen unbefugten Zugriff zu schützen,
- Rollen und Berechtigungen nur erforderlichen Personen zuzuweisen und regelmäßig zu überprüfen,
- die Software ausschließlich im vereinbarten Umfang und rechtmäßig zu verwenden,
- nur rechtmäßige Inhalte und Daten zu verarbeiten,
- erforderliche Rechte, Rechtsgrundlagen und Einwilligungen für die durch ihn veranlasste Verarbeitung sicherzustellen,
- bei Daten Minderjähriger erforderliche gesetzliche Vorgaben und gegebenenfalls notwendige Erklärungen der Erziehungsberechtigten zu beachten,
- sicherheitsrelevante Vorfälle und erhebliche Störungen unverzüglich mitzuteilen,
- die erforderlichen Endgeräte und Internetzugänge bereitzuhalten,
- vereinbarte Nutzungs- und Paketgrenzen einzuhalten.
Soweit Exportfunktionen zur Verfügung stehen, kann der Kunde diese ergänzend für seine eigene organisatorische Datensicherung verwenden. Vertragliche Pflichten des Anbieters zur ordnungsgemäßen Bereitstellung und Datenverarbeitung bleiben hiervon unberührt.
Der Kunde ist für Handlungen seiner Endnutzer im Rahmen des Vertrags verantwortlich, soweit er diese Handlungen zu vertreten hat.
9. Kundeninhalte und rechtswidrige Inhalte
Soweit Kunden oder Endnutzer über e-MasterClub Inhalte speichern, veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen können, sind sie für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte verantwortlich.
Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die
- gegen geltendes Recht verstoßen,
- Rechte Dritter verletzen,
- rechtswidrige personenbezogene Daten offenlegen,
- Schadsoftware oder vergleichbare Sicherheitsrisiken enthalten,
- strafbare, diskriminierende oder sonst rechtswidrige Inhalte darstellen.
Der Anbieter darf Inhalte oder Zugänge beschränken, sperren oder entfernen, wenn hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder konkrete und hinreichende Anhaltspunkte für eine rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung vorliegen.
Maßnahmen sind auf das erforderliche und verhältnismäßige Maß zu beschränken. Soweit gesetzlich erforderlich, wird der betroffene Kunde über die Maßnahme und deren wesentliche Gründe informiert.
Meldungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können an vertrag@e-masterclub.de übermittelt werden. Die Meldung sollte den betroffenen Inhalt, dessen Fundstelle und den Grund der beanstandeten Rechtswidrigkeit möglichst konkret bezeichnen.
Soweit auf die jeweilige Leistung die Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) über Hostingdienste Anwendung finden, werden Meldungen und Maßnahmen nach den dort geltenden gesetzlichen Vorgaben behandelt.
Technische Sicherheitsmaßnahmen wie Dateiprüfungen, Zugriffskontrollen oder HTML-Sanitization können automatisiert erfolgen. Entscheidungen über weitergehende Inhaltsbeschränkungen werden, soweit gesetzlich erforderlich, einer angemessenen menschlichen Prüfung zugänglich gemacht.
10. Vergütung, Rechnungen und Zahlungsverzug
Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung quartalsweise im Voraus auf Grundlage der vereinbarten monatlichen Preise.
Zahlungen können insbesondere per SEPA-Lastschrift oder Rechnung erfolgen.
Bei SEPA-Lastschrift wird der vorgesehene Einzug entsprechend den vereinbarten und anwendbaren Vorgaben vorab angekündigt.
Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist ausgewiesen ist, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Soweit gesetzlich für den jeweiligen Umsatz eine strukturierte elektronische Rechnung vorgeschrieben ist, wird die Rechnung in dem gesetzlich erforderlichen Format bereitgestellt.
Endet der Vertrag wirksam vor Ablauf eines bereits vollständig bezahlten Abrechnungszeitraums, erstattet der Anbieter den auf den Zeitraum nach Vertragsende entfallenden anteiligen Betrag, soweit keine Gegenforderungen oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Entgeltforderungen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Der gesetzliche Anspruch auf die Verzugspauschale von 40 € sowie auf Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
11. Laufzeit, Paketwechsel und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der vereinbarten Bereitstellung der Software und läuft auf unbestimmte Zeit.
Soweit im individuellen Angebot keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, besteht keine Mindestvertragslaufzeit.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats in Textform ordentlich gekündigt werden.
Die Kündigung kann insbesondere per E-Mail an vertrag@e-masterclub.de erklärt werden.
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Upgrades und zusätzlich gebuchte Module können ab dem vereinbarten Zeitpunkt aktiviert werden.
Downgrades und die Abbestellung von Add-ons werden grundsätzlich mit derselben Frist wirksam, die für die ordentliche Kündigung gilt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Für ausdrücklich zeitlich begrenzt gebuchte Module kann eine feste Nutzungsdauer vereinbart werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Sperrung
Der Anbieter darf den Zugang zur Software vorübergehend ganz oder teilweise sperren, soweit dies erforderlich ist,
- um eine konkrete Gefahr für Systeme, Daten oder die Sicherheit anderer Nutzer abzuwehren,
- um eine rechtswidrige Nutzung zu unterbinden,
- um gesetzlichen oder vollziehbaren behördlichen beziehungsweise gerichtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Bei erheblichen Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug erfolgt eine Sperrung grundsätzlich erst nach vorheriger Aufforderung zur Abhilfe und Ablauf einer angemessenen Frist, soweit eine Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist.
Bei dringenden Sicherheitsgefahren kann eine sofortige Sperrung erforderlich sein.
Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß beschränkt und aufgehoben, sobald ihr Grund entfällt.
13. Mängelrechte
Für Mängel und Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts wirksam Abweichendes geregelt ist.
Der Kunde soll Störungen so konkret wie möglich beschreiben und die ihm verfügbaren Informationen zur Reproduktion oder Eingrenzung bereitstellen.
Eine Garantie für bestimmte Eigenschaften oder eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nur, wenn der Anbieter eine entsprechende Zusage ausdrücklich als Garantie übernommen hat.
14. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
15. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien halten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften ein.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der durch ihn veranlassten Verarbeitung, die Festlegung der Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen, erforderliche Informationspflichten sowie die Erfüllung von Betroffenenrechten verantwortlich, soweit er datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.
Die Software kann den Kunden insbesondere bei folgenden Prozessen unterstützen:
- Verwaltung von Einwilligungen und Dokumentversionen,
- Datenschutz-Auskunftsersuchen,
- Identitäts- und Freigabeprozesse,
- Datenexport,
- Aufbewahrungs- und Löschprozesse,
- Protokollierung relevanter Verarbeitungsschritte.
Diese Funktionen ersetzen keine individuelle datenschutzrechtliche Prüfung oder Rechtsberatung des Kunden.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung .
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung.
Gesetzliche Offenlegungs-, Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
16. Kundendaten und Anbieterwechsel nach dem Data Act
Der Kunde behält die ihm zustehenden Rechte an den von ihm oder seinen Endnutzern eingebrachten oder im Rahmen der Nutzung erzeugten Daten.
Der Kunde räumt dem Anbieter diejenigen Nutzungs- und Verarbeitungsrechte ein, die für Bereitstellung, Sicherung, Fehleranalyse, Support und Vertragserfüllung erforderlich sind.
Wechselrecht
Soweit die Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) über den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten auf die vereinbarte Leistung Anwendung finden, kann der Kunde verlangen,
- zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst derselben Dienstart zu wechseln,
- exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte in eine eigene IKT-Infrastruktur zu übertragen oder
- seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Vertragsbeendigung löschen zu lassen.
Der Anbieter unterstützt die Exit-Strategie des Kunden und arbeitet mit dem Kunden sowie einem vom Kunden benannten Zielanbieter nach Treu und Glauben zusammen.
Während des Wechselprozesses wird ein angemessenes Sicherheitsniveau aufrechterhalten und die Leistung im gesetzlich vorgesehenen Umfang fortgeführt.
Einleitungs- und Übergangszeitraum
Die Frist für die Einleitung eines Wechselprozesses entspricht grundsätzlich der ordentlichen Kündigungsfrist nach Ziffer 11 und beträgt höchstens einen Monat.
Der Wechsel wird grundsätzlich innerhalb eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen nach Ablauf der maßgeblichen Einleitungsfrist durchgeführt.
Ist der Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht möglich, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens über die Gründe und den erforderlichen alternativen Übergangszeitraum. Dieser überschreitet die gesetzlich zulässige Höchstdauer von sieben Monaten nicht.
Der Kunde ist berechtigt, den Übergangszeitraum einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum zu verlängern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Vertragsbeendigung und Datenabruf
Bei einem Anbieterwechsel gilt der Vertrag nach erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses als beendet, soweit der Data Act dies für den konkreten Wechsel vorsieht.
Entscheidet sich der Kunde statt eines Anbieterwechsels ausschließlich für die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, endet der Vertrag mit Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist.
Nach Ende des Übergangszeitraums stehen exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte für mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit.
Nach Ablauf des Abrufzeitraums werden diese Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, datenschutzrechtlichen Weisungen oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
17. Online-Register für Datenexport und Portierung
Das aktuelle Register für Datenexport, Portierung und Anbieterwechsel ist dauerhaft unter
https://e-masterclub.de/en/terms#datenexport-register
abrufbar und wird bei wesentlichen Änderungen der Datenstrukturen, Exportformate oder Schnittstellen aktualisiert.
Exportierbare Datenkategorien
Für die jeweils gebuchten und genutzten Module können insbesondere folgende Kategorien exportierbarer Kundendaten und digitaler Vermögenswerte betroffen sein:
- Organisations-, Vereins-, Standort-, Branding- und Konfigurationsdaten,
- Benutzer-, Mitglieder-, Familien-, Rollen- und Berechtigungsdaten,
- Mitgliedsanträge, Kündigungen, Nachweise und zugehörige Verfahrensdaten,
- Platz-, Buchungs-, Gastspieler-, Preis-, Kalender- und Verfügbarkeitsdaten,
- Trainer-, Trainingsgruppen-, Verfügbarkeits-, Anwesenheits- und Trainingsabrechnungsdaten,
- Forderungsspiel-, Ranglisten- und Ergebnisdaten,
- Turnier-, Melde-, Teilnehmer-, Team-, Spielplan-, Platz-, Ergebnis- und Tabelleninformationen,
- Nachrichten-, Veranstaltungs-, Kommunikations- und Benachrichtigungsdaten,
- Arbeitsstunden-, Arbeitseinsatz- und Zeitkontodaten,
- Beitrags-, Forderungs-, Rechnungs-, Kosten-, Zahlungsstatus- und SEPA-bezogene Daten,
- Verkaufs-, Kassen-, Produkt-, Lager-, Gastgruppen- und Leihartikeldaten,
- Einwilligungs-, Rechtsdokument-, Datenschutzanfrage-, Aufbewahrungs- und Löschdaten,
- vom Kunden hochgeladene Dateien und Bilder,
- vom Kunden erstellte Regeln, Vorlagen, Konfigurationen, Einstellungen und fachliche Metadaten,
- kundenbezogene Ereignis-, Änderungs- und Auditinformationen, soweit diese zu den exportierbaren Daten gehören.
Datenstrukturen und Formate
Exportierbare Daten werden entsprechend ihrer Datenart und den technisch verfügbaren Exportwegen in einem strukturierten, allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt.
Hierzu können insbesondere gehören:
- CSV für tabellarische Daten,
- JSON für strukturierte oder hierarchische Daten,
- Originalformate für vom Kunden hochgeladene Dateien,
- PDF ergänzend für menschenlesbare Berichte oder Dokumente.
Soweit erforderlich, werden Beziehungen zwischen Datensätzen und wesentliche Feldinformationen dokumentiert, damit ein Wechselprozess nicht unangemessen behindert wird.
Verfahren und Schnittstellen
Der Export erfolgt über vorhandene Exportfunktionen oder über eine für den Wechsel geeignete gesicherte Export- beziehungsweise Übertragungsschnittstelle.
Wechselanfragen können an vertrag@e-masterclub.de gerichtet werden.
Vor Herausgabe oder Übertragung von Daten wird die Identität und Berechtigung des Anfragenden angemessen geprüft.
Soweit nach dem Data Act offene Schnittstellen oder zusätzliche technische Informationen für einen Anbieterwechsel gesetzlich bereitzustellen sind, werden diese im gesetzlich geschuldeten Umfang ohne gesondertes Schnittstellenentgelt zur Verfügung gestellt.
Nicht exportierte interne Daten
Nicht Bestandteil des Datenexports sind insbesondere, soweit ihr Ausschluss gesetzlich zulässig ist:
- Quellcode,
- interne Algorithmen,
- interne Sicherheitskonfigurationen,
- interne Monitoring- und Betriebsparameter,
- anbieterinterne Systemdaten,
- Daten oder Vermögenswerte des Anbieters oder Dritter, die durch geistige Eigentumsrechte oder Geschäftsgeheimnisse geschützt sind.
Ein solcher Ausschluss darf einen gesetzlich geschuldeten Anbieterwechsel nicht verhindern oder unangemessen verzögern.
Bekannte technische Einschränkungen
Eine automatische Übernahme durch den Zielanbieter, ein individuelles Datenmapping sowie die Funktionsgleichheit einer anderen Software sind nicht Bestandteil des Standardexports, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.
18. Dateninfrastruktur und internationale Zugriffe
Die für die Bereitstellung von e-MasterClub eingesetzte primäre Dateninfrastruktur befindet sich nach dem derzeit vereinbarten Betriebsmodell in Deutschland, soweit im individuellen Angebot, der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder diesem Register nichts Abweichendes ausgewiesen wird.
Die jeweils aktuelle für die Datenverarbeitung maßgebliche Rechtsordnung und Standortinformation wird in diesem Online-Register aktuell gehalten.
Der Anbieter trifft angemessene technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen gegen einen mit Unionsrecht oder deutschem Recht unvereinbaren staatlichen Zugriff aus Drittländern auf in der Union gehaltene nicht personenbezogene Daten.
Hierzu können insbesondere gehören:
- verschlüsselte Datenübertragung,
- rollenbasierte Zugriffsbeschränkungen,
- Zugriffs- und Berechtigungskontrollen,
- Prüfung behördlicher Herausgabeverlangen auf Rechtsgrundlage, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit,
- Ausschöpfung verfügbarer und angemessener Rechtsbehelfe,
- Beschränkung einer rechtmäßigen Herausgabe auf das erforderliche Maß.
19. Wechselentgelte
Soweit für einen Wechselprozess vor dem 12. Januar 2027 überhaupt Wechselentgelte vereinbart werden, dürfen diese nur im gesetzlich zulässigen Umfang erhoben werden und die unmittelbar mit dem konkreten Wechsel verbundenen Kosten des Anbieters nicht überschreiten.
Wechselentgelte werden nur erhoben, wenn sie vor Vertragsschluss transparent im individuellen Angebot ausgewiesen wurden.
Sind dort keine Wechselentgelte ausgewiesen, werden keine erhoben.
Ab dem 12. Januar 2027 werden für den gesetzlich geschuldeten Wechselprozess keine Wechselentgelte erhoben.
Separat vom Kunden beauftragte Zusatzleistungen, die über die gesetzlich geschuldete Wechselunterstützung hinausgehen, können Gegenstand eines gesonderten Angebots sein.
20. Nutzungsrechte an der Software
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und auf den vereinbarten Nutzungsumfang beschränktes Recht ein, die Software für eigene geschäftliche, organisatorische oder satzungsmäßige Zwecke zu nutzen.
Der Kunde darf die Software seinen vertragsgemäß berechtigten Mitgliedern, Trainern, Mitarbeitenden, Funktionsträgern, Gästen und sonstigen Endnutzern zugänglich machen.
Eine Weitervermietung, kommerzielle Weiterlizenzierung oder Bereitstellung als eigener Dienst an nicht vereinbarte Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters unzulässig.
Gesetzlich zwingende Nutzungsbefugnisse, insbesondere zwingende Rechte im Zusammenhang mit Computerprogrammen und Interoperabilität, bleiben unberührt.
21. Änderungen von Vertrag, Leistungen und Preisen
Individuelle Vertragsänderungen einschließlich Änderungen vereinbarter Preise bedürfen mindestens der Vereinbarung in Textform.
Änderungen öffentlich veröffentlichter Preise, Paketbeschreibungen oder AGB gelten grundsätzlich nur für künftig geschlossene Verträge.
Für bestehende Verträge gelten Preisänderungen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden oder eine wirksame gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht.
Eine Änderung des umsatzsteuerlichen Status des Anbieters allein führt nicht automatisch zu einer Erhöhung eines als Gesamtpreis vereinbarten Entgelts.
Technische, sicherheitsbedingte oder gesetzlich zwingende Änderungen nach Ziffer 6 bleiben zulässig.
Über Änderungen, die den vereinbarten Nutzungsumfang nicht nur unerheblich beeinträchtigen, informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig in Textform.
22. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, soweit diese auf Ereignissen beruhen,
- die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen,
- bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und
- auch bei angemessener Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen und trifft zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen.
Gesetzliche Rechte wegen länger andauernder Leistungsstörungen, insbesondere ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
23. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Reutlingen, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, insbesondere wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: 17. August 2026